Ich bin gerade dabei, just for fun für meine Lieblingsbühne ein neues Bühnen-Manuskript nach Karl May zu schreiben.
Meine Fragen:
1. Was muss ich urheberrechtlich beachten, wenn das Stück tatsächlich aufgeführt wird und ich damit Geld verdienen will?
2. Es handelt sich um den Roman Winnetous Erben, das ich als "Winnetou IV" aufführen lassen möchte.
Ich bin im Internet über eine ausführliche literaturwissenschaftliche Arbeit über diesen Roman gestolpert, die mich zu Fall brachten. Habe vieles über Schlüsselfiguren erfahren, die ich nicht einfach übergehen möchte. Aus Besetzungsgründen müssen aber einige Figuren gestrichen oder zu Statisten umgewandelt werden.
Um das Stück aufgrund seiner "laschen" Handlung für das junge Publikum spannend und interessant zu machen, soll der langjährige Winnetou-Darsteller mit einer schwarzen und weißen Perücke eine Doppelrolle spielen. In der ersten Hälfte des Stückes den lebenden Winnetou in Rückblenden, in der zweiten Hälfte den Tatellah Satah.
Ich möchte mit der Phantasie der Zuschauer spielen, dass Winnetou möglicherweise noch lebe und in Wirklichkeit Tatellah Satah ist. Dafür spricht, dass beide Personen nie eine Squaw hatten, dass Old Shatterhand ihn bisher nie persönlich mit Winnetou kennen gelernt hatte, dass niemand weiß woher Tatellah Satah kommt oder wie alt er ist, sowie die chronologische Unlogik im Werk (obwohl Winnetou erst kurz vorm Tod bekehrt wurde, hatte er bereits eine eigene Bibel "Winnetous Testament" geschrieben). Diese Frage wird allerdings im Stück nie beantwortet.
Das Stück soll eine "Dienstübergabe" des alten Winnetou-Darstellers an den neuen Winnetou-Darsteller (Junger Adler) sein.
3. Da sich wenige Bühnen und Filmproduzenten an die May-Vorlagen halten (z. B. fehlender Tangua, Santer stirbt bereits in Teil I), und der Roman eine Fortsetzung ist, fehlt ein Anschluss und Erkennungswert für die Zuschauer, die Karl May nie gelesen haben. Wie lässt sich diese Lücke schließen?
4. Ich bin jetzt in der zweiten Hälfte des Stückes, in der Tatellah Satah ins Spiel kommt. Die Handlung zieht sich bis zum Ende meiner Meinung nach lang hin. Gewisse Szenen (Duell mit den Häuptlingen, Mord an den Enters, Überfall am Schleierfall, die Präsentation des wahren Winnetou) liegen zeitlich zu weit auseinander, um den Spannungsbogen zu halten.
Ich hänge jetzt am Mount Winnetou fest und komme nach der ersten Schleierfall-Szene nicht weiter. Kleiner Gag:
"Seht dort, man hat für die zigtausend Indianer, die erwartet werden, bereits Sitzbänke und Scheinwerfer installiert. Denn hier soll die Statue vorgeführt werden."
Aufgrund gewisser Parallelen zu "Ardistan und Dschinnistan" habe ich bereits einige Zitate übernommen, z. B. die "Sage vom Fluss des Friedens" (Klekih Toli = Weißer Fluss), die Harlef erzählt, um zu begründen, weshalb der Wasserfall (Schleierfall) erst am Ende des Stückes zu sehen ist. Das alte Flussbett des Klekih Toli ist ausgetrocknet. Für die Präsentation der Statue wird das Wasser umgeleitet, um durch die Wasserkraft Strom für die Scheinwerfer produzieren zu können. Im Finale geht die Prohezeihung Manitous aus der Sage in Erfüllung.
Gewisse unrealistische Szenen, z. B. an der ersten Devils Pulpit, habe ich so gelöst, dass die Helden sich ins Publikum setzen und von dort die Häuptlinge belauschen. Das Publikum scheucht mit Buhrufen die Häuptlinge davon. Es ist erstens ein netter Gag, zweitens geht keine richtige Spannung verloren.
Bitte um Vorschläge.
Bühnen-Manuskript
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Elspe-Fan
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Elspe-Fan
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Bühnen-Manuskript
Hat denn wirklich niemand eine Idee dazu?
Winnetou lebt! Er wurde nicht erschossen, sondern nur "in seinem Herzen getroffen"!
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Rüdiger
Schweigen bedeutet nicht zwangsläufig die Abwesenheit von Ideen.
;-))
Könnte es, sagen wir mal so bzw. fragen ganz vorsichtig, vielleicht ein wenig tollkühn sein, wenn Du im anderen Thread schreibst gerade mal eine Handvoll May-Bücher gelesen zu haben und dann Winnetou IV dramatisieren willst ?
Andererseits, ich kann sowas nachvollziehen. Ich wollte seinerzeit im zarten Alter von 18 oder 19 eine Jahresarbeit zum "Tod in Venedig" schreiben und bestand darauf; als es dann seitens der Lehrerschaft hieß, das ginge nicht, ich solle statt dessen allgemein über Künstlertum bei Thomas Mann o.dgl. schreiben, habe ich das abgelehnt, und gesagt, dann schreibe ich gar nichts. So blieb es dann auch. Ich war damals schon stur wie ein Ochse.
;-))
;-))
Könnte es, sagen wir mal so bzw. fragen ganz vorsichtig, vielleicht ein wenig tollkühn sein, wenn Du im anderen Thread schreibst gerade mal eine Handvoll May-Bücher gelesen zu haben und dann Winnetou IV dramatisieren willst ?
Andererseits, ich kann sowas nachvollziehen. Ich wollte seinerzeit im zarten Alter von 18 oder 19 eine Jahresarbeit zum "Tod in Venedig" schreiben und bestand darauf; als es dann seitens der Lehrerschaft hieß, das ginge nicht, ich solle statt dessen allgemein über Künstlertum bei Thomas Mann o.dgl. schreiben, habe ich das abgelehnt, und gesagt, dann schreibe ich gar nichts. So blieb es dann auch. Ich war damals schon stur wie ein Ochse.
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sven.becker.kiel
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"Was muss ich urheberrechtlich beachten...?"
Hallo Elspe-Fan,
bei der Bearbeitung und Veröffentlichung kommen mehrere rechtliche Aspekte in Betracht:
Zum Einen das Urheberrecht: so sind Originaltexte erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors gemeinfrei, d. h., sie unterliegen keinem Urheberrecht mehr. Für Ihre Arbeit bedeutet dies, dass Sie entweder originalen Karl-May-Text von vor 1913 nutzen oder für eine bearbeitete Textversion (z. B. vom Karl-May-Verlag) das Urheberrecht dieser Bearbeitung zu beachten (also meist auch zu bezahlen) haben.
Daneben existiert das Marken- und Titelschutzrecht, das sich schlicht auf Wortmarken wie "Karl May" oder Titel wie "Winnetou IV" bezieht. Hier sollte vor einer Veröffentlichung geklärt werden, ob es Inhaber der Schutzrechte gibt (meist die 'Karl May' Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft', Bamberg/Radebeul), die Anspruch auf ein Nutzungsentgelt erheben.
Beste Grüße aus Altenholz
Sven
bei der Bearbeitung und Veröffentlichung kommen mehrere rechtliche Aspekte in Betracht:
Zum Einen das Urheberrecht: so sind Originaltexte erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors gemeinfrei, d. h., sie unterliegen keinem Urheberrecht mehr. Für Ihre Arbeit bedeutet dies, dass Sie entweder originalen Karl-May-Text von vor 1913 nutzen oder für eine bearbeitete Textversion (z. B. vom Karl-May-Verlag) das Urheberrecht dieser Bearbeitung zu beachten (also meist auch zu bezahlen) haben.
Daneben existiert das Marken- und Titelschutzrecht, das sich schlicht auf Wortmarken wie "Karl May" oder Titel wie "Winnetou IV" bezieht. Hier sollte vor einer Veröffentlichung geklärt werden, ob es Inhaber der Schutzrechte gibt (meist die 'Karl May' Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft', Bamberg/Radebeul), die Anspruch auf ein Nutzungsentgelt erheben.
Beste Grüße aus Altenholz
Sven
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Elspe-Fan
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Was muss ich urheberrechtlich beachten...?
Mir ist diese Problematik durch die ZDF-Verfilmung "Winnetous Rückkehr" nicht verborgen geblieben und werde daher wie geplant weiter verfahren.
Ich werde das Stück zunächst just for fun zu Übungszwecken schreiben, und bevor ich es zwecks Aufführung einer Bühne anbiete, die möglicherweise auch die Lizenzgebühren zu tragen hat, werde ich das Manuskript prüfen lassen, unter welchen Titel es aufgeführt werden darf.
Ich werde das Stück zunächst just for fun zu Übungszwecken schreiben, und bevor ich es zwecks Aufführung einer Bühne anbiete, die möglicherweise auch die Lizenzgebühren zu tragen hat, werde ich das Manuskript prüfen lassen, unter welchen Titel es aufgeführt werden darf.