Im BuchVerlag für die Frau ist eine neue Mini-Bio über Karl May erschienen. Infos zum Buch (5,--) gibt es im Online-Shop und in der nächsten Ausgabe von KARL MAY & Co.
Vor wenigen Tagen konnte ich die Mini-Bio erwerben.
Ich war ganz angetan, wie die Lebensbeschreibung Mays "eingedampft" wurde. Das putzig kleine Büchlein habe ich in einem Rutsch gelesen. Die Fotos, die alle paar Seiten abgedruckt sind, lockern sehr schön auf.
Wer Karl-May-Sammlern im Ausland eine Freude bereiten will, kann das Mini-Buch sicher kostengünstig versenden. Aber auch allen Karl-May-Freunden im Inland sei es hiermit empfohlen.
Habe es eben bekommen.
Mei (besser gesagt: May!), das ist ja ein Buchbaby, eine Buch-
Frühgeburt. Es ist so klein, dass man es sich auf die Brille stecken kann.
..dabei ist es gar nicht schlecht, das Büchlein. Es enthält einen ausgewogenen Abriss von Mays Leben. "Wer war eigentlich Karl May?" - darauf kriegt man hier schon eine Antwort.
Das Buch ist zu empfehlen, wenn wieder mal jemand fragt, ob wir hier Infos über Karl May hätten (für Schulaufgaben, Referate und dergl.)
Weiß jemand von Euch, welchen Meineids man May damals bezichtigt hat, auf Grund dessen man 1907 bei ihm eine Hausdurchsuchung durchführte?
May leistete während des Rechtsstreites mit Pauline Münchmeyer wegen der Abrechnungen für die Kolportageromane den Parteieid. Daraufhin war die Münchmeyerin nach Gerichtsbeschluss zur Rechnungslegung verpflichtet.
Umgehen konnte sie das nur, wenn sie ihrerseits "May & Genossen" wegen Meineids anzeigte. Das tat sie.
Die Hausdurchsuchungen bei Emma und Karl war dann eins der Ergebnisse.
Danke Jenny!
Ich hatte ja schon gegoogelt und in der Beschreibung von Rudolf Beissel gelesen. Was aber genau ein "Parteieid" sein soll, wollte sich aber partout mir nicht erschließen. Wieso soll die Münchmeyerin wegen eines Eides dem May ihre Abrechnungen zeigen?? Ist wohl ein juristisches Schmankerl so ein "Parteieid"?
>>May hat am 11. Februar 1907 vor Gericht in einem sogenannten Parteieid geschworen, dass seine Ausführungen zu den früher mit Münchmeyer beschlossenen Vereinbarungen der Wahrheit entsprächen und die Neuausgabe der Kolportageromane nicht rechtens seien. Dies war deswegen nötig, da es keinen schriftlichen Vertrag mit Münchmeyer gegeben hatte. Pauline Münchmeyers Anwalt Oskar Hermann Gerlach erstattet im April Anzeige gegen den Schriftsteller wegen Meineids, was eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft am 9. November 1907 in der Villa „Shatterhand.“ zur Folge hat. Bereits die Anzeige lässt May psychisch zusammenbrechen, eine Kur im schlesischen Bad Salzbrunn bringt eine gewisse Genesung, aber die achtstündige Durchsuchung seines Hauses, pikanterweise durchgeführt von dem Assessor Curt Theodor Larrass, einem Freund des gar nicht zuständigen Staatsanwaltes Hans Conrad Seyfert, wiederum ein Freund des Anwaltes Gerlach, lässt May ein weiteres Mal zusammenbrechen.<<
der Parteieid war damals schlicht ein Beweismittel. Wenn auch das schwächste der verfügbaren. Aber wenn es keine anderen Beweise (=schriftliche Verträge), musste man eben nehmen, was man hatte und das war besser als nichts.
ta
PS: Heißt das heute immer noch Parteieid? Ich muss gestehen, dass ich Gerichtsshows auf den Privaten nicht schaue. :-]
Der Parteieid scheint mir als Beweismittel absurd zu sein. Wenn es keine anderen Beweismittel gibt, wird einem der beiden Kontrahenten erlaubt zu beeiden, dass seine Darstellung des Streitgegenstandes die richtige ist. Und der unter Eid erfolgten Aussage wird dann Glauben geschenkt. Da beginnt das Unrecht eigentlich schon vor dem geleisteten Eid. Wird das ausgewürfelt, wer eiden darf?
Und man darf sich nicht wundern, wenn die unterlegene Seite anschließend mit Meineidsvorwürfen versucht, das Ganze wieder zu kippen. Nur ist man mit diesen Vorwürfen aus dem Zivilrecht raus und mitten drin im Strafrecht. Hausdurchsuchungen zwecks Beweisführung sind nur eine logische Konsequenz. Ein "Sauhieb" soll das für Karl May gewesen sein. Was hat er denn erwartet? Dass die Gegenseite weniger unnachgiebig prozessiert als er?
Ich bin zwar auch juristischer Laie, war aber eine zeitlang ehrenamtlicher Richter in Zivilprozessen.
In Zivilprozessen - immer nach deutschem Recht - hat, im Gegensatz zum Strafrecht, der Richter nicht unbedingt die Pflicht zur Wahrheitsfindung; sondern er hat auf grund der im vorgelegten Beweise und Beweismittel zu entscheiden.
Nun war es damals offenbar so, dass der Richter - sozusagen zur Bekräftigung - einer Partei diesen sogenannten Parteieneid vorschlagen konnte, um den mündlichen Aussagen mehr Gewicht zu geben.
Übersetzt hiess das wohl in etwa:
"Im Prinzip glaube ich dieser Seite, und wenn sie dann noch ihre Aussage beeidet, dann kriegt diese Seite auch ihr positives Urteil."
Und der "Sauhieb" war wohl nicht die Anzeige wegen Meineids, sondern die darauf erfolgte Eröffnung des Verfahrens, weil dieses eben nur in Ausnahmefällen geschah, und wie wir mittlerweile wissen, nicht gerechtfertigt war, und nur auf Bekanntschaften des gegnerischen Anwalts mit einem (eigentlich gar nicht zuständigem) Staatsanwalt und einem Untersuchungsrichter geschah.
Womit wir beim "Sauhieb" wären.
Ich stelle mir da einen groben Schlag auf die Nase/ den Rüssel vor, und dächte, der Ausdruck würde aus der Landwirtschaft kommen.
Erstaunt hat mich, dass googeln nur ganz wenige Ergebnisse zu dem Ausdruck gebracht hat, und fast alle kommen sie von May.
Sollte demnach "Sauhieb" eine Erfindung des Maysters sein?