Der Sohn des "Winnetou-Regisseurs" Harald Reinl klagte erneut auf Vergütung für die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlten Filme seines Vaters und verwies dabei auf die BGH-Entscheidungen zum Film "Das Boot".
Er forderte in seiner Klage rund 385.000 Euro von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für die Ausstrahlungen der Filme.
Das Landgericht Köln (Urteil vom 01.08.2024 – 14 O 59/22) wies die Klage des Schauspielers ab.
Siehe auch:
Beck-Aktuell
openJur
Reinl/Dor Sohn erhält Schadensersatz für Winnetou & Co DVDs
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Re: Reinl/Dor Sohn erhält Schadensersatz für Winnetou & Co DVDs
Dieses Urteil macht Sinn! Wo kämen wir denn da hin, wenn derartige Klagen Erfolg hätten. Es ist zudem meist so, dass Leute aus finanziellen Gründen klagen, welche selbst im Leben nichts Bedeutendes geleistet und anderen auf der Tasche gelegen haben. Dieses Taschengeld schien bei Herrn Reinl jr. vor einiger Zeit irgendwann zu Ende gegangen zu sein. Anstatt solche Wege zu gehen, hätte er sich doch freuen können, dass es seit Jahrzehnten eine treue Fangemeinde gibt, welche die Filme seines Vaters in Ehren hält. Und Mitstreiter im Forum haben ganz recht. Es kommen doch auch neue, junge Leute hinzu, welche die Filme und deren Inhalte mögen. Nicht jedes Filmgenre kann das von sich behaupten.
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Re: Reinl/Dor Sohn erhält Schadensersatz für Winnetou & Co DVDs
Es ist aber nun mal das Wesen eines Erben "dumm" zu sein und trozdem zu erben. So ist das nun mal..
Schliesslich haben die Erben von Horst Wendtland auch nicht annäherend den Erfolg gehabt wie H.W selber, sondern verwalten das Erbe sehr (!) gut.
Juristisch gesehen ist das Urteil etwas komplex und verwirrend.
Im wesentlichen ist die Aussage aber doch, das die falsche Partei verklagt worden ist. Die TV Anstalten haben Harald Reinl schlichtweg nicht angeheuert. Also müssen Sie auch nicht zahlen.
Stattdessen war Harald Reinl soweit bekannt bei der Constantin fest angestellt. Die Constantin existiert schon lange nicht mehr. Ggf. müsste eh die Rialto und/oder Tobis verklagt werden auf Nachzahlung, jedenfalls nicht das TV. Soweit bekannt sind die Unterlagen aus der Zeit aber weg sprich vor Gericht wird das sehr schwierig - keine Daten - keine Geldbeträge
Schliesslich haben die Erben von Horst Wendtland auch nicht annäherend den Erfolg gehabt wie H.W selber, sondern verwalten das Erbe sehr (!) gut.
Juristisch gesehen ist das Urteil etwas komplex und verwirrend.
Im wesentlichen ist die Aussage aber doch, das die falsche Partei verklagt worden ist. Die TV Anstalten haben Harald Reinl schlichtweg nicht angeheuert. Also müssen Sie auch nicht zahlen.
Stattdessen war Harald Reinl soweit bekannt bei der Constantin fest angestellt. Die Constantin existiert schon lange nicht mehr. Ggf. müsste eh die Rialto und/oder Tobis verklagt werden auf Nachzahlung, jedenfalls nicht das TV. Soweit bekannt sind die Unterlagen aus der Zeit aber weg sprich vor Gericht wird das sehr schwierig - keine Daten - keine Geldbeträge