Der Kutb - Nachrichten

Sabine
Beiträge: 71
Registriert: 29. Dez 2005, 15:35

Beitrag von Sabine »

Wie war das mit Deiner Antwort auf meinen hübschen Peitschen-Smilie? Bild

<Augen roll>

So Bild oder so Bild ?
andrea
Beiträge: 280
Registriert: 29. Dez 2005, 12:51

Beitrag von andrea »

Es ist immer wieder schön, wie diese Foren meinen Horizont erweitern. Ich musste tatsächlich nachlesen, was "Dispens" heißt.
Wieder was gelernt. Schönen Dank auch!

Neben der allgemeinen Bedeutung gibt´s auch die Bedeutung für das Verwaltungsrecht:
"Im deutschen Verwaltungsrecht stellt der Dispens eine Ausnahmebewilligung dar, die Härten gesetzlicher Regelungen, welche für den konkreten Fall nicht gedacht waren, ausgleichen soll. Der Dispens ist formell und materiell ein begünstigender Verwaltungsakt." - Wikipedia

Uiii, das kann ich ja sogar beruflich gebrauchen!!!
Hermesmeier

Beitrag von Hermesmeier »

Hallo, Andrea!

Noch ein Nachtrag zur Allgemeinbildung. Es gibt sogar einen Western, bei dem das Wort Dispens als running gag vorkommt: "Two Mules for Sister Sara" (auf deutsch etwas langweilig: "Ein Fressen für die Geier"). Eine als Nonne verkleidete Bordsteinschwalbe lässt immer dann, wenn sie zu Handlungen gezwungen ist, die sich für eine Betschwester nicht ziemen, den Spruch ab: In Fällen wie diesen erteilt die Kirche Dispens.
... ein Wortgebrauch also, der Deiner Erläuterung durchaus verwandt zu sein scheint.
andrea
Beiträge: 280
Registriert: 29. Dez 2005, 12:51

Beitrag von andrea »

"Im katholischen Kirchenrecht steht der Begriff für eine Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz in einem begründeten Einzelfall, die auf Antrag hin vom Bischof oder durch einen von ihm dazu beauftragten Amtsträger erteilt werden kann (vgl. Codex Iuris Canonici, can. 85 - 93). Bei manchen kirchlichen Gesetzen ist die Dispensvollmacht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Eine Dispens kann nur erteilt werden, wenn im Einzelfall ein vernünftiger und gerechter Grund vorliegt. Sollte dieser Grund entfallen, verliert eine bereits erteilte Dispens dadurch ihre Gültigkeit.
Dispensen haben unter anderem im kirchlichen Eherecht große Bedeutung, so für die Befreiung von einem Ehehindernis durch die übergeordnete Kirchenbehörde, dem bischöflichen Offizialat, z.B. eine Heiratserlaubnis für eine Heirat unter Blutsverwandten." - ebenda

Richtig, ich erinnere mich, diesen Spruch im genannten Film gehört zu haben (den habe ich um die Weihnachtszeit erneut gesehen). Und ich denke, ich habe mir unter dem Begriff sowas wie "Ausnahme" oder "Erlaubnis" oder sowas vorgestellt. Aber die genaue Definition kannte ich nicht.
Sven Margref
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Beitrag von Sven Margref »

Übrigens gibt es jetzt im Service unter http://www.karl-may-magazin.de/service zwei limitierte Versionen vom Kutb. Jeweils mit Autogramm von Sprecher Konrad Halver oder Zeichner Adrian Keindorf.
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