RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

zur Frage Titelschutz und Gemeinfreiheit:

Die Werke von Karl May sind gemeinfrei, da Karl May schon lange verstorben ist. Der Titelschutz besteht aber grundsätzlich fort, denn:

BGH, Urteil vom 23.01.2003 – I ZR 171/00

Nun wird es lustig. Worum ging es in dem BGH Urteil. Man wird lachen/schmunzeln. Winnetou's Rückkehr.

In kurzen Worten will das Urteil sagen, der Titelschutz besteht fort (solange der Karl May Verlag die Bücher Winnetou's verkauft).

Das Wort "Rückkehr" ist aber so abweichend, das kein Titelschutz für "Winnetou's Rückkehr" besteht.

Für Winnetou und Old Shatterhand usw. muss man mal sehen. Die nächste Instanz ruft oder man muss sich auf die freundliche Genehmigung verständigen oder die Titel eben ändern (siehe mein Vorredner "genug der Werbung"). "Geld regiert die Welt".

Da bleibt nur die Hoffnung das man die Filme doch irgendwie "geniessen" kann. Bei Winnetou's Rückkehr war die schöne Landschaft ein Genuss, die Musik von M.B. selbstverständlich wenn auch mit leichten abstrichen, über den Rest redet man besser nicht.

Frohe Weihnachten, eine guten Rutsch und bei der Gelegenheit den Karl May und Co. Mitarbeitern vielen Dank für ihr ehramtliches Engagement.

Michael
giesbert
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von giesbert »

Alles nicht so einfach:
Im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de korrigiert RTL-Sprecher Christian Körner jedoch einen seiner Aussage nach falschen Eindruck durch die voreilige Berichterstattung über das Gerichtsurteil: „Der Produzent und der Karl May-Verlag sind derzeit uneins über die Verwendung bestimmter Titel für die Verfilmung, die wortgleich auch Titel von Büchern des Verlags sind. Nicht von dem Streit betroffen ist das Recht, unsere 'Winnetou'-Filme unter genau diesem Namen zu zeigen, ob ohne Namenszusatz oder mit einem Namenszusatz, der nicht bereits vom Verlag verwendet wird."

http://www.dwdl.de/nachrichten/54034/rt ... _winnetou/
giesbert
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von giesbert »

Eine Suche auf den Webseiten des KMV bringt die Lösung: Der KMV hat 2001 zwei Lesungen mit Auszügen aus "Winnetou" und eine Kurzfassung für Kinder (hier verrät die Verlagsseite keine Jahreszahl) unter dem Titel "Winnetou und Old Shatterhand" herausgebracht. Unter dem Titel "Winnetous Tod" kam 1976 ein Reprint von "Ein Ölbrand" und "Im 'wilden Westen' Nordamerikas" (hrsg. von Roland Schmid) heraus.

Es geht also gar nicht darum, dass RTL/Rat Pack den Titel "Winnetou" nicht benutzen darf, sondern darum, dass der KMV die Titelrechte an "Winnetous Tod" und "Winnetou und Old Shatterhand" besitzt. Dass der KMV gegen die Filmtitel vorgeht, ist also verständlich, die Erklärung, man wolle das Werk KMs vor Missbrauch schützen, scheint mir da nur ein breitenwirksam vorgeschobenes Pseudoargument zu sein.

Die Pressemeldungen waren mithin der übliche uninformierte Quatsch. Was mich einerseits nicht überraschen dürfte, es aber andererseits doch tut: Denn jeder Journalist sollte schon im eigenen Interesse grundlegende Kenntnisse in Sachen Urheberrecht und Titelschutz haben. Haben die Kollegen aber offensichtlich nicht.
mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

die genannten Titel sind aber schon einigermaßen alt. Das Titelschutzrecht setzt eigentlich voraus, das der entsprechende Titel relativ aktuell noch genutzt wird. 2 Jahre vergriffen/nicht lieferbar - das war es.

Wer keine Angst vor "Juristendeutsch" hat kann sich das BGH Urteil mal ansehen. Landgericht und OLG haben dem Karl May Verlag recht gegeben.

https://openjur.de/u/66197.html

Die vorletzten beiden Abschnitte sind maßgeblich. Karl May ist gemeinfrei, aber um das Titelschutzrecht kann man sich streiten.

Klar: "Winnetou's Rückkehr" ist eine etwas andere Qualität als "Winnetou und Old Shatterhand" oder "Winnetou's Tod".

http://www.boersenblatt.net/titelschutz/faq spricht auch davon aufgrund des erheblichen Prozessrisikos davon sich zu einigen - sprich es geht um's Geld. Ich würde annehmen, das die Beteiligten schon mal miteinander geredet haben, sich aber nicht einigen konnten.

Inhaltlich kann man diese juristische Frage - Spitzfindigkeit - wahrscheinlich vielen Zeitungslesern eh nicht beibringen.

Michael
Hermesmeier

Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von Hermesmeier »

Egal wie alt die Titel sind, sie sind offensichtlich allesamt noch lieferbar:

"Winnetous Tod" (Reprint; KMV 1976)
"Winnetous Tod" (Miniaturbuchverlag Leipzig 2011) ist eine KMV-Lizenz

"Winnetou und Old Shatterhand" (KMV 2001; zweiteiliges Hörbuch)
"Winnetou und Old Shatterhand" (KMV zuletzt 2011; Kinderbuch mit Illustrationen von Osthoff) ist immer noch lieferbar.
"Winnetou und Old Shatterhand" (audiolino 2012) ist eine darauf basierende Lesung und KMV-Lizenz
mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

Danke für das perfekte Wissen.

Dann würde ich als Verantwortlicher der Filmproduktion nach Rücksprache mit meinem Fachanwalt mal dringend mit dem Karl May Verlag reden oder mir neue Titel einfallen lassen.

Michael
mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

die folgende Pressemiteilung der Justiz in Bayern hilft weiter. Dennoch muss man auch diesen Text genau lesen. Der "Tenor" ist: Grundsätzlich kann jeder machen mit Karl May was er will. Man darf aber keine Titel verwenden, die vom Karl May Verlag aktuell - wirtschaftlich - genutzt werden. Dafür braucht man ggf. die Zustimmung des Karl May Verlages.

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ol ... /index.php

Darüberhinaus haben die Filmproduzenten ja z.B. auch die Rialto-Film mit ins Boot geholt. Inwieweit das sinnvoll oder rechtlich notwendig ist - keine Ahnung. Rechtlich wären natürlich wiederum Titelschutzrechte relevant. Wer mit im Boot ist kann nicht gegen mich sein. Sinnvoll erscheint es mir als Außenstehendem im Jahr 2015 ansonsten nicht.

Bleibt nur die Hoffnung auf einige entspannte Fernsehabende - demnächst.

Michael
UJohn1964
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von UJohn1964 »

http://www.sz-online.de/sachsen/wann-da ... 3#Comments
Dieser Bericht der Sächsischen Zeitung erklärt einige Hintergründe um den Titelstreit zwischen RTL-Rat-Pack und dem Karl May-Verlag. Interessant finde ich, dass es dem Karl May Verlag wohl nicht ausschliesslich um finanzielle und rechtliche Fragen geht, sondern das hier wohl wirklich auch grosse Bedenken inhaltlicher Art sind. Die wiederholten Äusserungen von Bernhard Schmid, die Verfilmungen seien "frei von Karl May" weisen in diese Richtung.
Ich persönlich teile diese Bedenken, je mehr Einzelheiten über die Filme bekannt werden. Sollten die Artikel des Karl May-Wiki zutreffend sein, wird sich noch mehr von den Romanvorlagen entfernt, als auch schon in den 60er Jahren.

http://karl-may-wiki.de/index.php/Karl_ ... er_2016%29

Hinzu kommt die hier schon genannte fragwürdige Darstellung der Indianer, die bei Kennern und einigen Native Americans auf Kritik stösst. In Deutschland gibt es dafür wenig Problembewusstsein. In den USA und Kanada hingegen werden Filmprojekte mit einer verzerrten Darstellung von Indianern von indianischen Organisationen angeprangert und kritisch diskutiert.
mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

hier fehlt aber definitiv der Hinweis, das auch Karl May mit seiner Indianerdarstellung einschließlich Winnetou voll an der Realität vorbeigeht. Die Realität in den USA war und ist eine andere.

Insbesondere kann es dem Karl May Verlag mit seinem Versuch in den USA Karl May Filme zu lancieren nur - im wesentlichen - ums Geld gegangen sein. Kein amerikanischer Produzent wird Karl May Romane 1:1 verfilmen.

Ich neige eher zu der Einschätzung das die Geschichten um Winnetou in den USA überhaupt nicht gehen. Die Filme der 60er Jahre liefen in den USA nur als B-Pictures mit - aber mit bescheidenem - Erfolg. Selbst Old Shatterhand als internationale Produktion hat 5 Jahre gebraucht um überhaupt einen Verleiher zu finden.

Man vergleiche Karl May mal mit gängigen US Western (John Wayne oder aktuelleren Produktionen). Das passt hinten und vorne nicht zusammen.

Auch RT/Ratpack hat die neuen Filme definitiv für eine internationale Vermarktung ausgelegt. 15 Millionen EUR wollen finanziert werden.
Karl May/Winnetou lief und läuft nur in Deutschland gut. Drumherum - Europa usw. sieht das anders aus.

Viele Grüße
Michael
Al-No
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von Al-No »

Auf Facebook soll es heißen, dass die Filme jetzt in "Lederstrumpf" umbenannt werden.
Nun, ich wünsche noch einen angenehmen, sonnigen 1.April. :)
Andererseits: mit Blick auf Teil 2 +3 würde es mich auch nicht wundern...
mich
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Re: RTL Filme dürfen nicht Winnetou heißen

Beitrag von mich »

Hallo,

in einem Interview

https://youtu.be/dHL_630f3as

auf dem Bonner Karl-May-Symposium der Karl May Gesellschaft e.V. hat der Produzent Christian Becker zum aktuellen Status - man kann sich nicht aktuell nicht einigen - einige Details beigesteuert (am Ende des Interviews).

- Karl May ist inzwischen Gemeinfrei. Mein Eindruck: Das scheint zwischen allen Parteien unstrittig.
- Titelschutzrechte: Es gibt eine Partei die viel Geld will, es gibt eine Partei die kein Geld ausgeben will. Der Karl-May-Verlag hat seine Titelschutzrechte an eine dritte Partei verkauft. Daher wäre ggf. eine Einigung mit dem Karl-May-Verlag und der dritten Partei notwendig.
- Markenschutzrechte: Es wird kein Merchandising z.B. "Gewehr Winnetou" geben mangels Einigung mit dem Karl-May-Verlag.

Laut Angabe Christian Becker liegen die Kosten für die 3 Filme bei 7xTatort. 1 Tatort kostet 1,5 bis 2 Millionen EUR. Es handelt sich um ein nicht kostendeckendes Renommeprojekt von RTL.

Man hat versucht eine Neuinterpretation von Karl May zu finden die auf ein möglichst breites Publikumsinteresse - Jung und Alt - trifft.

Viele Grüße
Michael
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