Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
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Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
In der aktuellen Ausgabe des "Titelschutzanzeigers" wurden insgesamt 64 Titel angemeldet. Darunter 41, die auf den Romanen von Karl May beruhen. Einige Beispiele sind "Der Ölprinz", "Der Sohn des Bärenjägers" oder "Unter Geiern.
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Neuer Frühling für Karl May?
Kaum zu glauben: In der aktuellen Ausgabe des 'Titelschutzanzeigers' wurden u. a. 41 Titel angemeldet, die auf Romanen von Karl May beruhen: http://www.titelschutzanzeiger.de/diese ... iese+Woche& (scrollen). Was da wohl geplant ist?
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Re: Neuer Frühling für Karl May?
Diesen Thread gibt es schon. Siehe Forum Karl May -Leben und Werk. "Karl--May-Buchtitel wurden zum Schutz angemeldet". Nur so als Hinweis!!!
Ich habe das neue Thema schon nämlich selbst erstellt gehabt.
Ich habe das neue Thema schon nämlich selbst erstellt gehabt.
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Themen zusammengeführt
Grüße vom Admin
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Ich zitiere mich selbst aus meinen Facebookeintrag von soeben:
"Angmeldet hat die Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner aus München. Für wen die Kanzlei tätig ist, kann man nur vermuten, Tatsachengrundlagen für Vermutungen sind im Netz zu finden: So sind beispielsweise die Namen der Kanzleien, die die Kontrahenten Constantin-Film und Karl-May-Verlag vor dem EuGH und beim Europäischen Markenamt EUIPO vertreten haben (wie die gesamten Prozessakten) auf den Websites des EUIPO und des EuGH öffentlich zugänglich. Die Akten zu dem aktuellen Rechtsstreit in Nürnberg sind zwar nicht öffentlich und das veröffentlichte Urteil anonymisiert - allerdings darf man davon ausgehen, dass die Kanzlei, die vor dem EuGH bzw. dem EUIPO die Seite X vertritt, in Nürnberg nicht für die Gegenseite (sondern eher für die "verwandte" Prozesspartei) tätig sein wird."
Hintergrund mir noch rätselhaft... Prozeßtaktik in laufenden Verfahren? Vorbereitung für Wasauchimmer???
Viele Grüße
mugwort
"Angmeldet hat die Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner aus München. Für wen die Kanzlei tätig ist, kann man nur vermuten, Tatsachengrundlagen für Vermutungen sind im Netz zu finden: So sind beispielsweise die Namen der Kanzleien, die die Kontrahenten Constantin-Film und Karl-May-Verlag vor dem EuGH und beim Europäischen Markenamt EUIPO vertreten haben (wie die gesamten Prozessakten) auf den Websites des EUIPO und des EuGH öffentlich zugänglich. Die Akten zu dem aktuellen Rechtsstreit in Nürnberg sind zwar nicht öffentlich und das veröffentlichte Urteil anonymisiert - allerdings darf man davon ausgehen, dass die Kanzlei, die vor dem EuGH bzw. dem EUIPO die Seite X vertritt, in Nürnberg nicht für die Gegenseite (sondern eher für die "verwandte" Prozesspartei) tätig sein wird."
Hintergrund mir noch rätselhaft... Prozeßtaktik in laufenden Verfahren? Vorbereitung für Wasauchimmer???
Viele Grüße
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Irgendwas in der Art vermute ich auch. Zumal ich nicht glaube, dass für Titel wie "Der Ölprinz", "Der Sohn des Bärenjägers", "Der Geist des Llano Estacado", "Weihnacht", "Old Surehand", "Durch die Wüste" etc. etc. überhaupt Titelschutz möglich ist.mugwort hat geschrieben:Hintergrund mir noch rätselhaft... Prozeßtaktik in laufenden Verfahren? Vorbereitung für Wasauchimmer???
Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Worauf gründet sich Dein Glaube, Giesbert?
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Je nun - wenn ich das richtig sehe, sind das Titel, die Karl May gewählt hat. Es würde mich sehr wundern, wenn man die gut 100 Jahre nach seinem Tod noch schützen lassen könnte. Sonst könnte man ja auch wasweißich "Die Kraniche des Ibikus", "Faust" oder "Maria Stewart" schützen lassen, was mir als offensichtlich absurd erscheint (also solange es sich um Titel literarischer Werke handelt, ein Schnaps "Maria Stewart" - ach ne, das wäre dann Markenschutz. Alles nicht so einfach …)Hermesmeier hat geschrieben:Worauf gründet sich Dein Glaube, Giesbert?
Ein Titel wie "Weihnacht" scheint mir überdies nicht unterscheidungskräftig genug zu sein, als dass man ihn schützen lassen könnte (so wenig wie "Ostern" oder "Pfingsten").
Aber ich bin da weißgott kein Experte, und was ich da so auf die Schnelle zusammengoogle, bringt mich auch nicht wirklich weiter. Nur gut, dass ich mir darüber eigentlich nicht den Kopf zerbrechen muss ;-).
Aber ich frage mich schon, was der Titelschutz bringen soll - er kann wohl nicht verhindern, dass jemand etwa "Durch die Wüste" druckt, verfilmt, veropert oder was auch immer.
Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Wir sollten es unterlassen, immer und immer wieder das Urheberrecht mit dem Titelschutzrecht zu verwechseln. Wer Karl Mays "Ölprinz" herausbringen will, kann das auch weiterhin tun, unter diesem Titel oder unter einem eigenen. Das ist kein Problem. Auch eine eigene Werkbearbeitung oder -kürzung ist immer noch legal.
Was aber eben nicht möglich ist, ist den Titel "Der Ölprinz" für eine komplett eigene Story zu verwenden, die mit Karl May nichts zu tun hat. In so einem Fall tritt dann auch Verwechslungsgefahr ein, weil der Leser nicht mehr erkennen kann, was ihn erwartet, wenn er den "Ölprinz" kauft.
Nun sind die Bücher seit Karl Mays Lebzeiten bis heute ziemlich ununterbrochen lieferbar gewesen. Es sollte kein Problem sein, da Titelschutz zu beanspruchen.
Schaut man sich die Liste der mitgeteilten Titel im Einzelnen an, dann wird man hier und da ins Grübeln kommen. "Weihnacht" hast Du schon genannt. Dein Einwand könnte relevant sein. Bei den Filmtiteln (resp. Teilen derselben), etwa "Apanatschi" frage ich mich auch nach dem Sinn. Aber ich habe da keinen wirklichen Einblick. Wenn ich die zahlreichen "Kara Ben Nemsi"-Nennungen sehe, habe ich den Verdacht, dass der Blitz-Verlag mit seinen aktuellen Ankündigungen den Anlass gesetzt haben könnte.
Was aber eben nicht möglich ist, ist den Titel "Der Ölprinz" für eine komplett eigene Story zu verwenden, die mit Karl May nichts zu tun hat. In so einem Fall tritt dann auch Verwechslungsgefahr ein, weil der Leser nicht mehr erkennen kann, was ihn erwartet, wenn er den "Ölprinz" kauft.
Nun sind die Bücher seit Karl Mays Lebzeiten bis heute ziemlich ununterbrochen lieferbar gewesen. Es sollte kein Problem sein, da Titelschutz zu beanspruchen.
Schaut man sich die Liste der mitgeteilten Titel im Einzelnen an, dann wird man hier und da ins Grübeln kommen. "Weihnacht" hast Du schon genannt. Dein Einwand könnte relevant sein. Bei den Filmtiteln (resp. Teilen derselben), etwa "Apanatschi" frage ich mich auch nach dem Sinn. Aber ich habe da keinen wirklichen Einblick. Wenn ich die zahlreichen "Kara Ben Nemsi"-Nennungen sehe, habe ich den Verdacht, dass der Blitz-Verlag mit seinen aktuellen Ankündigungen den Anlass gesetzt haben könnte.
Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
@ Dr. Giesbert
Friedrich Schiller hat angerufen und um Titelschutz besonderer Art gebeten ... "Ibikus" könne er ja mit ein bißchen gutem Willen noch halbwegs verknusen, hat er gesagt, aber "Stewart" ginge nun wirklich überhaupt nicht ...
Friedrich Schiller hat angerufen und um Titelschutz besonderer Art gebeten ... "Ibikus" könne er ja mit ein bißchen gutem Willen noch halbwegs verknusen, hat er gesagt, aber "Stewart" ginge nun wirklich überhaupt nicht ...
Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
... andererseits heißt es tatsächlich Wilhelm Tell und nicht Wilhelm Erzähl. Echt verwirrend.
;-)
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Für die weitere Spekulation sollten wir folgendes im Hinterkopf behalten:
Wir werden sehen....
Viele Grüße
mugwort
- Die Anwaltskanzlei, die die Titelschutzanzeigen veröffentlicht hat, hat vor dem Europäischen Markenamt und dem EuGH nicht den KMV vertreten, sondern die Constantin Film (ich scheine mich oben nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben). Es ist demnach hochgradig unwahrscheinlich, dass die Titelschutzanzeige zugunsten des KMV oder zugunsten eines direkten Konkurrenten der Constantin Film geschaltet wurde.
Titelschutz hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun - im Prinzip ist die Rechtslage wirklich so schlicht, wie sie uns Hermesmeier oben so anschaulich am Beispiel des "Ölprinzen" dargestellt hat. Die Tücke liegt im Detail, so dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Zu "Winnetous Rückkehr" ist damals übrigens ein sehr anschauliches und auch für juristische Laien verständlich geschriebenes Urteil ergangen.
Titelschutz erlangt man nicht - wie bei Marken - durch irgendeine Anmeldung oder Anzeige irgendwo, sondern durch schlichte Verwendung des Titels. Titelschutzanzeigen sind ein Sonderfall: Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Verlegern, Filmproduzenten usw. gibt es die Möglichkeit, vor Veröffentlichung eines Werkes eine solche Anzeige zu veröffentlichen. Sie hat im Wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen kann kein Dritter (Konkurrent?) in letzter Minute den ausgewählten Titel "wegschnappen", zum anderen können diejenigen, die meinen, bereits ältere und damit vorrangige Rechte an dem Titel zu haben, bereits vor Erscheinen des neuen Werkes Unterlassungsansprüche geltend machen. Das ist im Zweifel für alle Beteiligten sinnvoll, denn im Nachgang lässt sich ein Werktitel i.d.R. nur mit erheblichem Kostenaufwand wieder ändern.
Grundsätzlich ist es zulässig, "Sammel-Titelschutzanzeigen" zu veröffentlichen, also erst mal mehrere Titel anzuzeigen und sich später nur einen (oder einige) davon herauszusuchen und tatsächlich zu verwenden.
- Die vor dem OLG Nürnberg streitbefangenen Titel sind nicht dabei. Ebenso nicht die aktuellen "Arbeitstitel" der neuen Winnetou-Filme, die im Netz kursieren.
Die Liste enthält (einige) Originaltitel des KMV und einen Original Filmtitel.
Die Liste enthält die Mehrzahl dieser Titel nochmal als "Bindestrich-Titel", vorangestellt der Name des Hauptprotagonisten
Ein Titel ist in nur sehr leicht veränderter Form vorhanden (Weihnacht ohne Ausrufezeichen)
Einige Titel werden in Varianten "Hauptprotagonist & Originaltitel" oder "Hauptprotagonist, irgendwas mit mein Freund plus Originaltitel" gelistet.
Es sind "Orienttitel" im Original und mit "Kara-Ben-Nemsi-Zusatz" gelistet.
Wir werden sehen....
Viele Grüße
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Stewart geht keinesfalls, es besteht unmittelbare Verwechslungsgefahr zu "Old Surehand 1. Teil".....Rüdiger hat geschrieben:@ Dr. Giesbert
Friedrich Schiller hat angerufen und um Titelschutz besonderer Art gebeten ... "Ibikus" könne er ja mit ein bißchen gutem Willen noch halbwegs verknusen, hat er gesagt, aber "Stewart" ginge nun wirklich überhaupt nicht ...
Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
@mugwort:
Bei "Halbblut" wird's dann aber wirklich haarig. Denn der Titel ist noch nicht einmal urheberrechtlich frei, weil überhaupt nicht von May, sondern von E. A. Schmid. Ich meine mich zu erinnern, dass Ende der Neunziger - man lege mich bitte nicht fest - ein anderer Verlag ein Buch mit dem Titel herausbringen wollte und musste dann auf einen anderen Titel ausweichen. Dazu gab es eine Anzeige im "Börsenblatt" - unter der Überschrift "Damit Karl May unverwechselbar bleibt" (aus dem Gedächtnis zitiert), was dem Kenner einige Zuckungen verursachen mochte.
Im Übrigen mögen die neuerlichen Titschutzbeanspruchungen mit bereits bestehendem Titelschutz eines anderen Inhabers kollidieren. Mir scheint, da wurde für die Anwälte gleich mehrerer Parteien ein Büffet angerichtet.
Bei "Halbblut" wird's dann aber wirklich haarig. Denn der Titel ist noch nicht einmal urheberrechtlich frei, weil überhaupt nicht von May, sondern von E. A. Schmid. Ich meine mich zu erinnern, dass Ende der Neunziger - man lege mich bitte nicht fest - ein anderer Verlag ein Buch mit dem Titel herausbringen wollte und musste dann auf einen anderen Titel ausweichen. Dazu gab es eine Anzeige im "Börsenblatt" - unter der Überschrift "Damit Karl May unverwechselbar bleibt" (aus dem Gedächtnis zitiert), was dem Kenner einige Zuckungen verursachen mochte.
Im Übrigen mögen die neuerlichen Titschutzbeanspruchungen mit bereits bestehendem Titelschutz eines anderen Inhabers kollidieren. Mir scheint, da wurde für die Anwälte gleich mehrerer Parteien ein Büffet angerichtet.
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet
Büffet ist eine gute Formulierung. Es sind Titel dabei, die eindeutig kollidieren, Titel, die gemessen an dem Urteil zu "Winnetous Rückkehr" eindeutig gehen müssten und solche, die zwischendrin hängen. Auf eine ausführliche Analyse habe ich keine Lust - aber möglicherweise würde die zu Tage fördern, dass alle denkbaren Varianten (aus rechtlicher Sicht) abgedeckt sind. Das sind keine Feld-Wald-Wiesen-Anwälte, die wissen durchaus, was sie tun...Hermesmeier hat geschrieben:@mugwort:
Bei "Halbblut" wird's dann aber wirklich haarig. Denn der Titel ist noch nicht einmal urheberrechtlich frei, weil überhaupt nicht von May, sondern von E. A. Schmid. Ich meine mich zu erinnern, dass Ende der Neunziger - man lege mich bitte nicht fest - ein anderer Verlag ein Buch mit dem Titel herausbringen wollte und musste dann auf einen anderen Titel ausweichen. Dazu gab es eine Anzeige im "Börsenblatt" - unter der Überschrift "Damit Karl May unverwechselbar bleibt" (aus dem Gedächtnis zitiert), was dem Kenner einige Zuckungen verursachen mochte.
Im Übrigen mögen die neuerlichen Titschutzbeanspruchungen mit bereits bestehendem Titelschutz eines anderen Inhabers kollidieren. Mir scheint, da wurde für die Anwälte gleich mehrerer Parteien ein Büffet angerichtet.