Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Winnetoukarlmay2016
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Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Winnetoukarlmay2016 »

In der aktuellen Ausgabe des "Titelschutzanzeigers" wurden insgesamt 64 Titel angemeldet. Darunter 41, die auf den Romanen von Karl May beruhen. Einige Beispiele sind "Der Ölprinz", "Der Sohn des Bärenjägers" oder "Unter Geiern.
Karl-Heinz Becker
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Neuer Frühling für Karl May?

Beitrag von Karl-Heinz Becker »

Kaum zu glauben: In der aktuellen Ausgabe des 'Titelschutzanzeigers' wurden u. a. 41 Titel angemeldet, die auf Romanen von Karl May beruhen: http://www.titelschutzanzeiger.de/diese ... iese+Woche& (scrollen). Was da wohl geplant ist?
Winnetoukarlmay2016
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Re: Neuer Frühling für Karl May?

Beitrag von Winnetoukarlmay2016 »

Diesen Thread gibt es schon. Siehe Forum Karl May -Leben und Werk. "Karl--May-Buchtitel wurden zum Schutz angemeldet". Nur so als Hinweis!!!

Ich habe das neue Thema schon nämlich selbst erstellt gehabt.
Sven Margref
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Sven Margref »

Themen zusammengeführt

Grüße vom Admin
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Ich zitiere mich selbst aus meinen Facebookeintrag von soeben:

"Angmeldet hat die Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner aus München. Für wen die Kanzlei tätig ist, kann man nur vermuten, Tatsachengrundlagen für Vermutungen sind im Netz zu finden: So sind beispielsweise die Namen der Kanzleien, die die Kontrahenten Constantin-Film und Karl-May-Verlag vor dem EuGH und beim Europäischen Markenamt EUIPO vertreten haben (wie die gesamten Prozessakten) auf den Websites des EUIPO und des EuGH öffentlich zugänglich. Die Akten zu dem aktuellen Rechtsstreit in Nürnberg sind zwar nicht öffentlich und das veröffentlichte Urteil anonymisiert - allerdings darf man davon ausgehen, dass die Kanzlei, die vor dem EuGH bzw. dem EUIPO die Seite X vertritt, in Nürnberg nicht für die Gegenseite (sondern eher für die "verwandte" Prozesspartei) tätig sein wird."

Hintergrund mir noch rätselhaft... Prozeßtaktik in laufenden Verfahren? Vorbereitung für Wasauchimmer???

Viele Grüße
mugwort
giesbert
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von giesbert »

mugwort hat geschrieben:Hintergrund mir noch rätselhaft... Prozeßtaktik in laufenden Verfahren? Vorbereitung für Wasauchimmer???
Irgendwas in der Art vermute ich auch. Zumal ich nicht glaube, dass für Titel wie "Der Ölprinz", "Der Sohn des Bärenjägers", "Der Geist des Llano Estacado", "Weihnacht", "Old Surehand", "Durch die Wüste" etc. etc. überhaupt Titelschutz möglich ist.
Hermesmeier

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Hermesmeier »

Worauf gründet sich Dein Glaube, Giesbert?
giesbert
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von giesbert »

Hermesmeier hat geschrieben:Worauf gründet sich Dein Glaube, Giesbert?
Je nun - wenn ich das richtig sehe, sind das Titel, die Karl May gewählt hat. Es würde mich sehr wundern, wenn man die gut 100 Jahre nach seinem Tod noch schützen lassen könnte. Sonst könnte man ja auch wasweißich "Die Kraniche des Ibikus", "Faust" oder "Maria Stewart" schützen lassen, was mir als offensichtlich absurd erscheint (also solange es sich um Titel literarischer Werke handelt, ein Schnaps "Maria Stewart" - ach ne, das wäre dann Markenschutz. Alles nicht so einfach …)

Ein Titel wie "Weihnacht" scheint mir überdies nicht unterscheidungskräftig genug zu sein, als dass man ihn schützen lassen könnte (so wenig wie "Ostern" oder "Pfingsten").

Aber ich bin da weißgott kein Experte, und was ich da so auf die Schnelle zusammengoogle, bringt mich auch nicht wirklich weiter. Nur gut, dass ich mir darüber eigentlich nicht den Kopf zerbrechen muss ;-).

Aber ich frage mich schon, was der Titelschutz bringen soll - er kann wohl nicht verhindern, dass jemand etwa "Durch die Wüste" druckt, verfilmt, veropert oder was auch immer.
Hermesmeier

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Hermesmeier »

Wir sollten es unterlassen, immer und immer wieder das Urheberrecht mit dem Titelschutzrecht zu verwechseln. Wer Karl Mays "Ölprinz" herausbringen will, kann das auch weiterhin tun, unter diesem Titel oder unter einem eigenen. Das ist kein Problem. Auch eine eigene Werkbearbeitung oder -kürzung ist immer noch legal.

Was aber eben nicht möglich ist, ist den Titel "Der Ölprinz" für eine komplett eigene Story zu verwenden, die mit Karl May nichts zu tun hat. In so einem Fall tritt dann auch Verwechslungsgefahr ein, weil der Leser nicht mehr erkennen kann, was ihn erwartet, wenn er den "Ölprinz" kauft.

Nun sind die Bücher seit Karl Mays Lebzeiten bis heute ziemlich ununterbrochen lieferbar gewesen. Es sollte kein Problem sein, da Titelschutz zu beanspruchen.

Schaut man sich die Liste der mitgeteilten Titel im Einzelnen an, dann wird man hier und da ins Grübeln kommen. "Weihnacht" hast Du schon genannt. Dein Einwand könnte relevant sein. Bei den Filmtiteln (resp. Teilen derselben), etwa "Apanatschi" frage ich mich auch nach dem Sinn. Aber ich habe da keinen wirklichen Einblick. Wenn ich die zahlreichen "Kara Ben Nemsi"-Nennungen sehe, habe ich den Verdacht, dass der Blitz-Verlag mit seinen aktuellen Ankündigungen den Anlass gesetzt haben könnte.
Rüdiger

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Rüdiger »

@ Dr. Giesbert

Friedrich Schiller hat angerufen und um Titelschutz besonderer Art gebeten ... "Ibikus" könne er ja mit ein bißchen gutem Willen noch halbwegs verknusen, hat er gesagt, aber "Stewart" ginge nun wirklich überhaupt nicht ...
Rüdiger

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Rüdiger »

... andererseits heißt es tatsächlich Wilhelm Tell und nicht Wilhelm Erzähl. Echt verwirrend.

;-)
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Für die weitere Spekulation sollten wir folgendes im Hinterkopf behalten:
  • Die Anwaltskanzlei, die die Titelschutzanzeigen veröffentlicht hat, hat vor dem Europäischen Markenamt und dem EuGH nicht den KMV vertreten, sondern die Constantin Film (ich scheine mich oben nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben). Es ist demnach hochgradig unwahrscheinlich, dass die Titelschutzanzeige zugunsten des KMV oder zugunsten eines direkten Konkurrenten der Constantin Film geschaltet wurde.

    Titelschutz hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun - im Prinzip ist die Rechtslage wirklich so schlicht, wie sie uns Hermesmeier oben so anschaulich am Beispiel des "Ölprinzen" dargestellt hat. Die Tücke liegt im Detail, so dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Zu "Winnetous Rückkehr" ist damals übrigens ein sehr anschauliches und auch für juristische Laien verständlich geschriebenes Urteil ergangen.

    Titelschutz erlangt man nicht - wie bei Marken - durch irgendeine Anmeldung oder Anzeige irgendwo, sondern durch schlichte Verwendung des Titels. Titelschutzanzeigen sind ein Sonderfall: Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Verlegern, Filmproduzenten usw. gibt es die Möglichkeit, vor Veröffentlichung eines Werkes eine solche Anzeige zu veröffentlichen. Sie hat im Wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen kann kein Dritter (Konkurrent?) in letzter Minute den ausgewählten Titel "wegschnappen", zum anderen können diejenigen, die meinen, bereits ältere und damit vorrangige Rechte an dem Titel zu haben, bereits vor Erscheinen des neuen Werkes Unterlassungsansprüche geltend machen. Das ist im Zweifel für alle Beteiligten sinnvoll, denn im Nachgang lässt sich ein Werktitel i.d.R. nur mit erheblichem Kostenaufwand wieder ändern.

    Grundsätzlich ist es zulässig, "Sammel-Titelschutzanzeigen" zu veröffentlichen, also erst mal mehrere Titel anzuzeigen und sich später nur einen (oder einige) davon herauszusuchen und tatsächlich zu verwenden.
Betrachtet man mit diesem Hintergrundwissen die veröffentlichte Liste, fällt spontan einiges ins Auge:
  • Die vor dem OLG Nürnberg streitbefangenen Titel sind nicht dabei. Ebenso nicht die aktuellen "Arbeitstitel" der neuen Winnetou-Filme, die im Netz kursieren.

    Die Liste enthält (einige) Originaltitel des KMV und einen Original Filmtitel.

    Die Liste enthält die Mehrzahl dieser Titel nochmal als "Bindestrich-Titel", vorangestellt der Name des Hauptprotagonisten

    Ein Titel ist in nur sehr leicht veränderter Form vorhanden (Weihnacht ohne Ausrufezeichen)

    Einige Titel werden in Varianten "Hauptprotagonist & Originaltitel" oder "Hauptprotagonist, irgendwas mit mein Freund plus Originaltitel" gelistet.

    Es sind "Orienttitel" im Original und mit "Kara-Ben-Nemsi-Zusatz" gelistet.
Summa summarum verleitet mich das zu der Spekulation, dass hier möglicherweise jemand versucht, über eine Titelschutzanzeige und einen sich daran ggf. anschließenden Prozess in alle Richtungen gerichtlich klären zu lassen, wie nah man mit einem Film am Buchtitel sein darf, ohne sich der Diskussion auszusetzen, ob der Film nun "nur" eine Verfilmung des gemeinfreien Werkes oder "schon" eine Neuschöpfung ist. Zusätzlich ist durch die thematische Vielseitigkeit der Liste schon die Diskussion angelegt, ob zwischen "Winnetou" und "Kara Ben Nemsi" möglicherweise - im Hinblick auf die Verselbständigung der Figur, die Mythenbildung und die Abstraktion - eine unterschiedliche Bewertung angezeigt ist.

Wir werden sehen....

Viele Grüße
mugwort
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Rüdiger hat geschrieben:@ Dr. Giesbert

Friedrich Schiller hat angerufen und um Titelschutz besonderer Art gebeten ... "Ibikus" könne er ja mit ein bißchen gutem Willen noch halbwegs verknusen, hat er gesagt, aber "Stewart" ginge nun wirklich überhaupt nicht ...
Stewart geht keinesfalls, es besteht unmittelbare Verwechslungsgefahr zu "Old Surehand 1. Teil".....
Hermesmeier

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Hermesmeier »

@mugwort:

Bei "Halbblut" wird's dann aber wirklich haarig. Denn der Titel ist noch nicht einmal urheberrechtlich frei, weil überhaupt nicht von May, sondern von E. A. Schmid. Ich meine mich zu erinnern, dass Ende der Neunziger - man lege mich bitte nicht fest - ein anderer Verlag ein Buch mit dem Titel herausbringen wollte und musste dann auf einen anderen Titel ausweichen. Dazu gab es eine Anzeige im "Börsenblatt" - unter der Überschrift "Damit Karl May unverwechselbar bleibt" (aus dem Gedächtnis zitiert), was dem Kenner einige Zuckungen verursachen mochte.

Im Übrigen mögen die neuerlichen Titschutzbeanspruchungen mit bereits bestehendem Titelschutz eines anderen Inhabers kollidieren. Mir scheint, da wurde für die Anwälte gleich mehrerer Parteien ein Büffet angerichtet.
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Hermesmeier hat geschrieben:@mugwort:

Bei "Halbblut" wird's dann aber wirklich haarig. Denn der Titel ist noch nicht einmal urheberrechtlich frei, weil überhaupt nicht von May, sondern von E. A. Schmid. Ich meine mich zu erinnern, dass Ende der Neunziger - man lege mich bitte nicht fest - ein anderer Verlag ein Buch mit dem Titel herausbringen wollte und musste dann auf einen anderen Titel ausweichen. Dazu gab es eine Anzeige im "Börsenblatt" - unter der Überschrift "Damit Karl May unverwechselbar bleibt" (aus dem Gedächtnis zitiert), was dem Kenner einige Zuckungen verursachen mochte.

Im Übrigen mögen die neuerlichen Titschutzbeanspruchungen mit bereits bestehendem Titelschutz eines anderen Inhabers kollidieren. Mir scheint, da wurde für die Anwälte gleich mehrerer Parteien ein Büffet angerichtet.
Büffet ist eine gute Formulierung. Es sind Titel dabei, die eindeutig kollidieren, Titel, die gemessen an dem Urteil zu "Winnetous Rückkehr" eindeutig gehen müssten und solche, die zwischendrin hängen. Auf eine ausführliche Analyse habe ich keine Lust - aber möglicherweise würde die zu Tage fördern, dass alle denkbaren Varianten (aus rechtlicher Sicht) abgedeckt sind. Das sind keine Feld-Wald-Wiesen-Anwälte, die wissen durchaus, was sie tun...
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