Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Hermesmeier

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Hermesmeier »

Das sind keine Feld-Wald-Wiesen-Anwälte, die wissen durchaus, was sie tun...
Wir sind ja nicht im Strafrecht. Die Anwälte tun, was die Mandanten wollen und lassen sich dafür bezahlen, selbst wenn sie wüssten, dass ihre rechtliche Position schwach ist. Manchmal geht es auch einfach gar nicht ums Recht haben oder Recht bekommen (was schon nicht dasselbe ist), sondern ums Bluffen oder um Rache. Man will dem Kontrahenten Ärger machen, ihn beschäftigen/aufhalten, ihm Kosten verursachen und Zeit rauben, und wenn das Geld noch etwas locker sitzt, dann beauftragt man damit teure Anwälte.
Michael Petzel
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Michael Petzel »

Zum Thread „Karl-May-Buchtitel angemeldet“:



Ich stoße gerade auf diesen Eintrag, der verständlicherweise eine Fülle rätselnder Kommentare nach sich gezogen hat. Das ist doch eine wunderbare Logelei, an der Kara Ben Nemsi seine Freude gehabt hätte. Vielleicht würde er sich von folgenden Überlegungen leiten lassen:


1. Wer sagt denn, dass hier „Karl-May-Buchtitel“ angemeldet werden? Es werden Titel angemeldet. Also würde ich schon mal Zweifel an der Korrektheit der Überschrift haben.

2. Der KMV als üblicher Verdächtiger scheidet vermutlich aus. Wie sollte er wohl glaubhaft einen Titel wie „Das Halbblut Apanatschi“ verwenden können?

3. Muss der Antragsteller überhaupt ein Verlag sein? Wie kann man so schräge Titel für Bücher verwenden – und warum?

4. Die Titel klingen so verrückt, da können eigentlich nur Filmmenschen drauf kommen. Das ist natürlich eher ein Vorurteil als ein Argument.

5. Um den Schlüssel zur Lösung zu finden, würde ich mir die Titel genauer anschauen. Vielleicht sind weniger die angegebenen Titel interessant, sondern vielmehr die Titel, die fehlen.

6. Da fällt mir bei diesem schrillen Kompendium auf, dass ich unbedingt einen Titel wie „Der Schatz im Silbersee“ aufnehmen würde. Der fehlt. Und ebenso fehlen inhaltlich wichtige Titel wie „Winnetou – Die Blutsbrüderschaft“ (um im angeschlagenen Ton zu bleiben). Oder „Winnetous Tod“. Warum diese Ideenlosigkeit bei sonstigem Phantasieüberschuss?

7. Die Lösung ist meiner Meinung nach naheliegend: Exakt diese Themenbereiche werden im kommenden RTL-Dreiteiler abgehandelt. Dafür muss man keinen Titelschutz mehr beantragen.

8. Ein kluger Produzent – und das ist Christian Becker zweifellos – denkt über den Tag hinaus. Es könnte ja durchaus sein, dass der Dreiteiler ein Erfolg wird. Und womit sollte es dann weitergehen? Natürlich mit Motiven aus dem Stoffkreis von „Unter Geiern“, „Der Ölprinz“ und „Old Surehand“. So haben es schon die Filmleute anno dazumal gemacht.

9. Wenn es kein Erfolg wird, dann kommen die Titel kommentarlos in den Papierkorb. Wenn es ein großer Erfolg wird, dann könnte man ja sogar vorsorglich noch an eine weitere Staffel denken. Die kommt dann aus dem Orientkreis. Dafür wird also „Kara Ben Nemsi“ reserviert.

10. Der Titel „Winnetou und das Halbblut Apanatschi“ gehört ebenso wie „Winnetou und sein Freund Old Firehand“ zum Rechtebestand der Rialto-Film. Die ist wiederum Coproduzent mit einer Minoritätsbeteiligung bei der RTL-Produktion.

11. Die beantragende Kanzlei „Hofstetter Schurack & Partner“ aus München hat die Constantin-Film bekanntlich bereits vor dem EuGH vertreten. Christian Beckers Produktionsfirma Ratpack ist eng mit der Constantin verbandelt. Auf der Website der Kanzlei findet man ein Foto des federführenden Anwalts Dr. Patrick Baronikians. Und was liegt da auf seinem Schreibtisch? Wenn ich es recht sehe, keine Bücher, sondern – DVDs.

12. Fazit: Hier werden keine Buch-, sondern Filmtitel angemeldet. Der Antragsteller ist die Ratpack (oder evt. stellvertretend die Constantin).


Freundliche Grüße
Michael Petzel
Hermesmeier

Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von Hermesmeier »

Titelschutz ist echt nicht mein Thema. Mal angenommen, die obigen Überlegungen stimmen, dann stellen sich mir trotzdem Fragen:

1) Besteht Titelschutz nicht automatisch bei Erscheinen eines Werkes (sofern nicht bereits bestehende Rechte eines anderen verletzt sind). Warum muss man ihn da anmelden?
2) Kann man Titelschutz für Medien(träger) beanspruchen, die gar nicht erschienen sind?
3) Wie ist das mit "Halbblut"? Den Titel gibt's doch bereits seit 1916 bis heute ununterbrochen am Markt?
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Hermesmeier hat geschrieben:Titelschutz ist echt nicht mein Thema. Mal angenommen, die obigen Überlegungen stimmen, dann stellen sich mir trotzdem Fragen:

1) Besteht Titelschutz nicht automatisch bei Erscheinen eines Werkes (sofern nicht bereits bestehende Rechte eines anderen verletzt sind). Warum muss man ihn da anmelden?
2) Kann man Titelschutz für Medien(träger) beanspruchen, die gar nicht erschienen sind?

Titelschutz entsteht mit der (berechtigten) Verwendung eines Titels. Die Titelschutzanzeige ist - salopp gesprochen - eine Art "Reservierung". Siehe mein Beitrag vom 21.9., 23:12 Uhr

3) Wie ist das mit "Halbblut"? Den Titel gibt's doch bereits seit 1916 bis heute ununterbrochen am Markt?

Deshalb vertrete ich ja unvorsichtigerweise die These, dass da jemand ein Gerichtsverfahren provozieren möchte, um ein für alle mal für künftige Filme abklären zu lassen was geht und was nicht. Eine schöne Liste, an der sich ein Gericht abarbeiten kann :-)
Viele Grüße
mugwort
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Ich spekuliere mal weiter:

...

2. Der KMV als üblicher Verdächtiger scheidet vermutlich aus. Wie sollte er wohl glaubhaft einen Titel wie „Das Halbblut Apanatschi“ verwenden können?

Der KMV scheidet m.E. schon aus berufsrechtlichen Gründen aus: Ich fürchte, die Kanzlei würde Ärger bekommen, wenn sie für den KMV tätig wird während sie in zumindest einem (möglicherweise in beiden) laufenden Rechtsstreitigkeiten die Gegenseite vertritt.

3. Muss der Antragsteller überhaupt ein Verlag sein? Wie kann man so schräge Titel für Bücher verwenden – und warum?

Auf Verlag und Bücher wäre ich im Leben nicht gekommen.

4. Die Titel klingen so verrückt, da können eigentlich nur Filmmenschen drauf kommen. Das ist natürlich eher ein Vorurteil als ein Argument.
5. Um den Schlüssel zur Lösung zu finden, würde ich mir die Titel genauer anschauen. Vielleicht sind weniger die angegebenen Titel interessant, sondern vielmehr die Titel, die fehlen.
6. Da fällt mir bei diesem schrillen Kompendium auf, dass ich unbedingt einen Titel wie „Der Schatz im Silbersee“ aufnehmen würde. Der fehlt. Und ebenso fehlen inhaltlich wichtige Titel wie „Winnetou – Die Blutsbrüderschaft“ (um im angeschlagenen Ton zu bleiben). Oder „Winnetous Tod“. Warum diese Ideenlosigkeit bei sonstigem Phantasieüberschuss?
7. Die Lösung ist meiner Meinung nach naheliegend: Exakt diese Themenbereiche werden im kommenden RTL-Dreiteiler abgehandelt. Dafür muss man keinen Titelschutz mehr beantragen.

Jetzt in der Tat nicht mehr - spätestens seit im Cosmos-Verlag die "Bücher zum Film" mit Titel angekündigt sind, schnappt die niemand mehr weg...

8. Ein kluger Produzent – und das ist Christian Becker zweifellos – denkt über den Tag hinaus. Es könnte ja durchaus sein, dass der Dreiteiler ein Erfolg wird. Und womit sollte es dann weitergehen? Natürlich mit Motiven aus dem Stoffkreis von „Unter Geiern“, „Der Ölprinz“ und „Old Surehand“. So haben es schon die Filmleute anno dazumal gemacht.
9. Wenn es kein Erfolg wird, dann kommen die Titel kommentarlos in den Papierkorb. Wenn es ein großer Erfolg wird, dann könnte man ja sogar vorsorglich noch an eine weitere Staffel denken. Die kommt dann aus dem Orientkreis. Dafür wird also „Kara Ben Nemsi“ reserviert.

Wenn das der alleinige Hintergrund ist: Ist die Zeit zwischen Titelschutzanzeige und potentiellem Erscheinen des Films nicht etwas zu lang, um noch "angemessen" i.S.d. Titelschutzrechtes zu sein?

...

11. Die beantragende Kanzlei „Hofstetter Schurack & Partner“ aus München hat die Constantin-Film bekanntlich bereits vor dem EuGH vertreten. Christian Beckers Produktionsfirma Ratpack ist eng mit der Constantin verbandelt. Auf der Website der Kanzlei findet man ein Foto des federführenden Anwalts Dr. Patrick Baronikians. Und was liegt da auf seinem Schreibtisch? Wenn ich es recht sehe, keine Bücher, sondern – DVDs.
12. Fazit: Hier werden keine Buch-, sondern Filmtitel angemeldet. Der Antragsteller ist die Ratpack (oder evt. stellvertretend die Constantin).

Entweder das oder siehe meine Antwort an Wolfgang Hermesmeier. Dass die Titelschutzanzeige im Interesse von Constantin oder RatPack geschaltet wurde, erscheint mir ziemlich offensichtlich...

Viele Grüße
mugwort

P.S.: Ich warte ja noch darauf, ob gegen die angekündigten Cosmos-Titel gerichtlich vorgegangen wird...
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Für alle Rätselfreunde: Die Detailfrage, warum die aktuellen Filmtitel nicht in der im Eingangspost genannten Liste enthalten waren, ist geklärt: Hierfür wurde bereits (von der gleichen Anwaltskanzlei) im April eine Titelschutzanzeige geschaltet.

http://www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta1268.pdf
mugwort
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Re: Karl-May-Buchtitel zum Schutz angemeldet

Beitrag von mugwort »

Und hier das Gesamtkunstwerk "Winnetou im Titelschutzanzeiger":

http://www.titelschutzanzeiger.de/suche ... 1=winnetou&

(wenn der Link nicht klappt: http://www.titelschutzanzeiger.de und dann "Winnetou" ins Suchfeld oben eingeben)

Das meiste von den bekannten Anwälten. Dazu noch ein Titel von herbX film, film- und fernsehproduktion GmbH (das ist wohl Michael Bully Herbig): "Winnetou in love". Weiteres googeln ergab, dass unter "Winnetou in love" bereits im Netz eine Fanfiction existiert: http://www.fanfiktion.de/s/4e11f1160001 ... ou-in-love, oh je... Ich vermute mal sehr, DAS war nicht gemeint als mögliche Filmvorlage :-0


So, und jetzt mach ich was sinnvolles....
Viele Grüße
mugwort
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